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Die Fraktion


Die Ratsmitglieder bilden eine Fraktion, die im Gemeinderat einen Sitz haben und derselben Partei angehören. Fraktionen gibt es in fast allen parlamentarischen (Bundestag, Landesparlamente) und sonstigen Vertretungen (z. B. Landschaftsverbände, Kreistage, Stadträte oder Gemeinderäte). Sie haben einen besonderen Status, der mit zusätzlichen parlamentarischen Rechten verbunden ist.

Der Rat kann in die Ausschüsse (ausgenommen Haupt- und Rechnungsprüfungsausschuss) auch Personen wählen, die keine Ratsmitglieder sind. Durch die Wahl werden sie Mitglieder des jeweiligen Gremiums. Die Gemeindeordnung bezeichnet sie als Sachkundige Bürger.